Fahrerlaubnis mit Diabetes: Was muss ich beachten?

Diabetes und Fahrerlaubnis

Menschen mit Diabetes kann in der Regel eine Fahrerlaubnis erteilt werden, sowohl für den Privat-PKW, als auch beruflich als Busfahrer, LKW- oder Taxi-Fahrer. Dennoch sollten sie in bestimmten Situationen das Fahrzeug besser stehen lassen. Für einige Diabetiker muss auch ein generelles Fahrverbot ausgesprochen werden.

Wer darf nun hinter dem Steuer sitzen und wer nicht? Was muss man bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Diabetiker beachten? Unter welchen Umständen kommt es zum Entzug des Führerscheins? Worüber müssen Arzt und Diabetesteam aufklären?  Was sollte man als Diabetiker laut der neuen S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ beachten? Wie kann sie uns vor unnötigem Verlust der Fahrerlaubnis und damit verbundener sozialer Ausgrenzung, beruflichem Niedergang und Diskriminierung schützen?

Fragen über Fragen, heute hier die Antworten…

Was musst du bei Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Diabetes beachten?

Wenn du  einen Führerschein (Auto, Motorrad, Moped) beantragst, bist du nicht verpflichtet, den Diabetes anzugeben, wenn du nicht explizit danach gefragt wirst. Hast du jedoch den Diabetes beim Namen genannt, muss sich die Behörde an den Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung bzw. deren „Anlage 4 – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ und an die „Begutachtungsrichtlinien – 3.5 Zuckerkrankheit Diabetes mellitus“ orientieren. Die Begutachtungsrichtlinien unterscheiden sich nach Risikogruppen, abhängig vom Diabetes-Typ und Behandlungsform. Die Führerscheinstelle entscheidet, ob der Bewerber körperlich und geistig zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

Wenn du jedoch einen Führerschein für LKW, Bus oder Taxi erwerben möchtest, bist du verpflichtet, ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Ansonsten machst du dich strafbar!

Aufklärung durch den Arzt und/oder das Diabetesteam!

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Aufklärung über ein Fahrverbot! Laut §630e BGB muss die Aufklärung mündlich durch deinen Arzt oder das Diabetesteam erfolgen. Wichtig: 630f BGB verpflichtet den Arzt zur ordnungsgemäßen Dokumentation über den Inhalt des Aufklärungsgespräches und die Empfehlungen und Bewertungen, bestenfalls mit Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer des Gespräches. Ergänzend kann der Arzt oder das Diabetesteam die Aufklärung in Textform aushändigen und sich diese von dir unterschreiben lassen.

Sollte keine Aufklärung stattgefunden haben, hat der Arzt im Falle eines Unfalls aufgrund von unterlassener bzw. unzureichender Aufklärung mit arztrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Welche Faktoren spielen bei der Aufklärung eine wichtige Rolle? Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Zum Entzug der Fahrerlaubnis können krankheits- oder behandlungsbedingte Komplikationen führen. Der Arzt und/oder das Diabetesteam sollten dich über folgende wichtigen Punkte aufklären:

  • Hypoglykämie (Risiko, Wahrnehmung/Wahrnehmungstraining, CGM-Option …)
  • Schwere akute Stoffwechselentgleisungen und chronische Hyperglykämien (Benommenheit, Bewusstseinsstörung, Ketoazidose …)
  • Diabetische Folgeerkrankungen (Sehkraft, Polyneuropathie, Funktionseinschränkungen …)
  • Relevant diabetesassoziierte  Begleiterkrankungen (Herz-/Kreislauf, Depression, Demenz, Schlaf Apnoe …)
  • Altersspezifische Besonderheiten (Fahren ab 17, Hinweis auf Diabetes an Fahrlehrer und Begleitperson)

Ausführliche Informationen findet ihr dazu in der neuen S2e-Leitlinie.

Die neue S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ bringt nicht nur medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, sondern sollte auch dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und dich vor unnötigem Verlust der Fahrerlaubnis und damit verbundener sozialer Ausgrenzung, beruflichem Niedergang und Diskriminierung zu schützen.

Was passiert nach einem verschuldeten Verkehrsunfall?

Liegt bei der  Unfallaufnahme der Verdacht auf eine Unterzuckerung vor, kann dies bei der Klärung der Schuldfrage eine Rolle spielen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinische Begutachtung anordnen lassen, deren Kosten der Fahrer selbst trägt. Fallbasiert wird über die Art der Strafe, etwa Führerscheinentzug, Bußgeld, etc. entschieden.

Nach einer strukturierten Diabetesschulung und dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung kann das Führen eines Fahrzeugs unter Auflagen wieder gestattet werden.

Zu guter Letzt, haben wir noch wichtige Tipps und Empfehlungen für euch:

Hinterm Steuer: Tipps und Empfehlungen

  1. Vor Fahrtantritt den Blutzucker messen. Erst losfahren, wenn der Blutzuckerwert im Zielbereich oder etwas höher liegt. Auf keinen Fall mit zu niedrigen Werten losfahren.
  2. Immer ein Traubenzuckerplättchen oder Flüssigtraubenzucker in der Tasche griffbereit haben.
  3. Auch ausreichend langkettige Kohlenhydrate einpacken. Durch zusätzliche langsame Kohlenhydrate kann die Blutglukose stabilisiert werden. Bedenke, dass infolge sehr niedriger Blutglukosewerte die Wahrnehmung weiterer Hypoglykämien gestört sein kann.
  4. Regelmäßig Pausen einlegen, etwa alle zwei Stunden. Blutzucker im Blick behalten.
  5. Bei den geringsten Zeichen einer Unterzuckerung oder Unwohlsein zur Seite fahren und anhalten, Traubenzucker oder andere schnelle Kohlenhydrate zu sich nehmen. Blutzucker messen. Erst weiterfahren, wenn der Blutzucker wieder im Normbereich liegt und die Unterzucker-Symptome passé sind. Nach einer hal­ben Stunde noch einmal anhalten, um erneut zu messen.
  6. Im Falle eines Unfalls keine Angaben zum Diabetes machen, dazu ist man nicht verpflichtet. Deshalb besser Diabetes-Utensilien oder Traubenzucker nicht offen/sichtbar im Auto deponieren, sondern in der Tasche.
  7.  Null Promille, versteht sich! Nicht zuletzt, weil Alkohol das Unfallrisiko enorm erhüht und ein Restalkoholspiegel das Hypoglykämierisiko steigert!
  8. Während einer Umstellung auf ein neues Medikament oder Neueinstellung kann deiner Fahrsicherheit eingeschränkt sein. Etwa  zu Beeinträchtigungen des Sehens oder starke Blutzuckerschwankungen. In solchen Fällen nicht selbst fahren!
  9. Fahre defensiv, meide Überanstrengung (z. B. lange Nachtfahrten).
  10. Lasse dich regelmäßig ärztlich untersuchen und beraten. Dazu gehört auch die regelmäßige Augenarztkontrolle. Beachte, dass dunach bestimmten ärztlichen Untersuchungen (z. B. Weitstellung der Pupillen beim Augenarzt) vorübergehend fahruntauglich bist.

7 comments

  1. Ich möchte Mopedführerschein beantragen und recherchiere im Moment, ob ich über meine Erkrankungen angeben soll. Ich bin kein Diabetiker, aber es ist ziemlich interessant, dass Diabetes das Ergebnis beeinflussen kann. Vielen Dank für den informativen Beitrag!

  2. Achtung
    Es kommt auf das Landratsamt an. Wenn im Fahrschulanmeldebogen danach gefragt wird musst du es angeben. Bei uns war das so. Der Arzt hat uns ein Schreiben ausgestellt mit folgendem Inhalt:Trotz seiner Erkrankung ist er zum Führen der Fahrzeugerlaubnisklasse A1 geeignet.
    Regelmäßige Kontrolluntersuchungen werden durchgeführt.
    Nun kam vom Landratsamt zurück: dass die Abstände der Kontrolluntersuchungen nicht aufgeführt wurden. Also das ganze nochmal.
    Und bei unserem Landratsamt dauert das ganze Verfahren auch ohne „Fallstricke „ im Moment bis zu 10 Wochen. Auch ein Beschleunigtes Verfahren, bedeutet auf dem Papier Intensivkurs, das für 150€ in der Fahrschule zu haben ist, half uns somit nicht weiter. Wenn du die Bestätigung für dieses Verfahren auf dem Landratsamt vorweist, sollte es eigentlich ganz schnell gehen.
    Ob das was das Landratsamt mit mir veranstaltet rechtens ist , weiß ich nicht. Aber die sitzen wohl auch hier am längeren Hebel.
    Also kann ich allen raten ganz frühzeitig auf dem entspr. Landratsamt nachfragen, was verlangt wird.

  3. Ich habe Diabetes bekommen und möchte eigentlich meinen LKW Führerschein absolvieren. Jetzt muss ich sicherlich auch angeben, dass ich erkrankt bin. Danke für diesen aufklärenden Artikel über Fahrerlaubnis mit Diabetes.

  4. Danke für diesen Beitrag über die Fahrerlaubnis mit Diabetes. Mein Vater hat Diabetes und sich bisher nicht viel damit auseinandergesetzt, was er noch machen darf und was nicht. Ich werde demnächst mit ihm zu einer Diabetesberatung gehen. Guter Hinweis, vor Fahrtantritt den Blutzucker zu messen.

  5. Ich hatte einen verschuldeten Verkehrsunfall. Gut zu wissen, dass ich nach einer strukturierten Diabetesschulung wieder fahren darf. Momentan bin ich glücklicherweise auch nicht auf das Auto angewiesen.

  6. Es war interessant zu erfahren, welche Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmungen für Menschen mit Diabetes gelten, die einen Führerschein besitzen oder erwerben möchten. Besonders hilfreich fand ich die Informationen über die regelmäßige ärztliche Untersuchung und die Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Als Diabetiker ist es wichtig, die eigenen Blutzuckerwerte im Griff zu haben und möglicherweise erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Artikel hat mir einen guten Überblick über die rechtlichen Aspekte gegeben und mich dazu ermutigt, verantwortungsbewusst mit meiner Fahrerlaubnis umzugehen. Ich schätze die Informationen und Tipps, die in dem Artikel präsentiert werden, und finde es wichtig, dass Menschen mit Diabetes sich bewusst mit diesem Thema auseinandersetzen, um ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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