Autofahren mit Diabetes: Was haben wir für Rechte und Pflichten?

Autofahren mit Diabetes

Mit Diabetes am Steuer – dies trifft schätzungsweise auf jeden zehnten Führerscheininhaber in Deutschland zu. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Autofahrer mit Diabetes aufgrund ihrer Erkrankung kein generell erhöhtes Unfallrisiko haben. Trotzdem fährt die Sorge, den Führerschein zu verlieren, bei vielen mit. Was müssen Menschen mit Diabetes beim Autofahren beachten, und welche Rechte haben sie? Antworten darauf gibt die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Sie zeigt: Risikofaktor Nummer 1 bei Diabetespatienten, die mit Insulin bzw. mit Tabletten (Sulfonylharnstoff en) behandelt werden, ist die Unterzuckerung. Wer sich ins Auto setzen will, muss deshalb zunächst den Blutzucker- bzw. Glukosewert checken. Liegt der Wert unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l), sollte man erst einmal schnell wirkende Kohlenhydrate zu sich nehmen. Unter 70 mg/dl (3,9 mmol) darf man auf keinen Fall losfahren, denn dann ist man nicht fahrtüchtig und riskiert einen Unfall.

Bei längeren Fahrten sollten vor allem insulinbehandelte Fahrer mindestens alle drei Stunden den Blutzucker messen, empfehlen die Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft in ihrer Patientenleitlinie. Wer ein rtCGM- bzw. ein FGM-System trägt, ist hier im Vorteil. Zum einen genügt ein Blick auf das Display bzw. die Insulinpumpe, um den Glukosewert zu checken. Zum anderen warnen diese Systeme auch rechtzeitig, bevor eine akute Unterzuckerung auftritt. Zeigt der Trendpfeil des CGM- Systems nach unten, ist eine Pause angesagt.

Von selbst versteht sich, dass schnell wirkende Kohlenhydrate immer griff bereit im Auto liegen sollten: Glukose, z. B. in Form von Traubenzuckerwürfeln oder Flüssigzucker.

Sehschwäche als Risiko

Auch Folgeerkrankungen des Diabetes an Augen oder Füßen können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wenn sich das Sehen verschlechtert oder sich Gas und Bremse durch Nervenschädigungen nicht mehr richtig bedienen lassen, ist das oft ein schleichender Prozess. Mindestens einmal im Jahr sollten Menschen mit Diabetes ihre Augen und die Nervenempfindungen an den Füßen daher beim Arzt untersuchen lassen.

Was tun bei einem Unfall?

„Im Falle eines Unfalls ist der Betroff ene gegenüber der Polizei nur zur Angabe seiner Personalien verpflichtet. Es empfiehlt sich, sich auf sein Schweigerecht zu berufen und zunächst keine weiteren Angaben zum Unfallhergang oder zur Diabetes-Erkrankung zu machen“, raten die Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft in ihrer Leitlinie. Sie empfehlen dringend, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen und erst anschließend zu entscheiden, ob beziehungsweise inwieweit Aussagen gemacht werden.

Wissen sollte man zudem: Behörden dürfen Blutzuckermesssysteme, Insulinpumpen und CGM-/FGM-Systeme beschlagnahmen und die Daten auslesen. Vorausgesetzt, die Behörde erfährt von diesen medizintechnischen Geräten. Hinweisen muss man sie darauf nicht.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, eine verkehrsmedizinische Begutachtung zu verlangen, wenn es um die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis geht. Für ein solches Gutachten sollte man sich an einen speziell qualifizierten Arzt wenden, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Sie bietet eine Arztsuche auf ihrer Internetseite: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche

Hier können Sie die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ herunterladen: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/leitlinien/patienten-leitlinien

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