Gesetzlich Krankenversicherte haben die Wahl unter mehr als 120 Anbietern – von den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen als öffentlich-rechtliche Unternehmen über die großen Ersatzkassen bis hin zu kleinen Betriebskrankenkassen, die auch andere Versicherte aufnehmen. Viele Kunden richten ihr Hauptaugenmerk auf die Höhe des Zusatzbeitrags. Das ist aber nicht das einzige Kriterium für einen vollständigen Vergleich der Krankenkassen.
Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung:
Grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung das Prinzip der paritätischen Finanzierung. Die Beiträge werden jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. In der Krankenversicherung ist dieser Grundsatz bereits seit 2005 durchbrochen. Derzeit wird nur ein Grundbeitragssatz von 14,6 % geteilt. Der Arbeitnehmer zahlt also 7,3 %, aber auch einen Zusatzbeitrag, den jeder Versicherer selbst festlegt. Und da gibt es erhebliche Unterschiede: im günstigsten Fall wird gar kein Zuschlag berechnet, der teuerste Anbieter kommt auf stolze 1,7 %. Und die sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen – es lohnt sich also zu vergleichen.
Leistungsspektrum und Kundenservice:
In einem interessanten Krankenkassenvergleich, der im Internet unter www.kvzentrale.com/thema/gkv gelesen und als kostenloses E-Book heruntergeladen werden kann, sind unter anderem die Aspekte Kundenservice und Leistungsspektrum beleuchtet. Letzteres ist zwar zu 95 % im Leistungskatalog des Bundesgesundheitsministeriums einheitlich festgelegt, aber im Einzelfall können Zusatzleistungen den Ausschlag geben zugunsten des einen oder anderen Anbieters. Auch hinsichtlich kostenpflichtiger Wahlleistungen unterscheiden sich die Versicherer. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Kundenbetreuung. Wer Wert auf eine persönliche Betreuung in einer Geschäftsstelle legt, wird an einem bundesweit präsenten Versicherer nicht vorbeikommen, wenn er nicht gerade eine attraktive Betriebskrankenkasse an seinem Wohnort hat. Haben Sie Preis, Leistung und Service verglichen, scheuen Sie den Wechsel nicht. Er ist einfach und risikolos, denn der neue Versicherer darf die Aufnahme auch bei Vorerkrankungen nicht verweigern.