Kategorie: Service

Capteur Protect

Capteur Protect Unterklebe- und Fixierpflaster für Sensoren endlich erhältlich!

Endlich exklusiv in Deutschland auf den Markt gekommen und neu bei DIASHOP erhältlich: Capteur Protect! Das sind Fixierpflaster und hypoallergene Unterklebepflaster für CGM-Sensoren. Die Pflaster sind latexfrei und besonders hautfreundlich, da sie ohne IBOA (Isobornyl Acrylate) auskommen, die häufig für Allergien verantwortlich sind! 

Auf dem ein oder anderen Diabetes-Kongress waren sie bereits zu sehen und in den sozialen Netzwerken ist die Nachfrage danach riesig. Nun sind sie endlich bei DIASHOP erhältlich. Ich durfte sie bereits selbst testen. Die Pflaster sind richtig angenehm zu tragen, ultra soft und flexibel und lassen sich auch einfach wieder entfernen. Besonders für Allergiker ein Gamechanger. Das Unterklebepflaster habe ich unter meinem Dexcom G6 getestet. Es wirkt wie eine Barriere zwischen der Haut und dem Sensor und verhindert Allergien oder Hautreaktionen. Man entfernt dazu einfach den Teil, der den Kleber des Sensorpflaster schützt und klebt den Gewebeteil des Capteur Pflasters auf den Klebeteil des Sensors. Dabei muss man nur auf die Position der Sensoröffnung achten. 

Die Fixierpflaster von Capteur Protect sind passend für den Dexcom G6, G7 und Freestyle Libre 3, die Unterklebepflaster sind für den Dexcom G6 geeignet. Das Fixierpflaster hält auch bei intensiven Trainingseinheiten oder Wassersportaktivitäten bis zu 10 Tage. Am besten hält es auf rasierter bzw. enthaarter, gereinigter und getrockneter Haut. Versteht sich von selbst, dass die Haut frei von Cremes, Lotionen und Ölen sein sollte. Das Pflaster dann einfach sorgfältig und komplett aufkleben und 45 bis 60 Minuten warten, bevor man schwimmt, duscht oder Sport treibt. 

Die Pflaster von Capteur Protect werden unabhängig von den Herstellern der Glukosesensoren und Insulinpumpen entwickelt und vermarktet. Bei den Pflastern handelt es sich um ein medizinisches Hilfsmittel der Klasse I, das nicht von der Krankenversicherung erstattet wird. Nice to know: Der Hersteller empfiehlt die Aufbewahrung zwischen 5 und 30 Grad Celsius und das Verfallsdatum liegt bei 5 Jahren. 

Hier könnt ihr die Pflaster von Capteur Protect bestellen: https://www.diashop.de/markenshop/capteur

accu-chek insight versorgung

Werde ich weiterhin mit Infusionssets für die Accu-Chek Insight versorgt?

In einer Facebook-Gruppe kam Mitte Juli 2024 das Gerücht auf, dass die Produktion der Infusionssets für Accu-Chek Insight im Laufe des Jahres eingestellt werden soll. Daraufhin haben sich einige Kunden an uns (DIASHOP) gewandt und besorgt nachgefragt. Wir haben sofort für euch beim Hersteller Roche Diabetes Care nachgehakt. 

Fakt ist, dass es seit Ostern 2022 keine Neuverordnungen für Accu-Chek Insight und Accu-Chek Insight mit DBLG1 mehr entgegengenommen werden. Wir hatten berichtet: https://www.diabetiker.info/zubehoer-fuer-accu-chek-insulinpumpen-weiterhin-erhaeltlich/ 

Wenn ihr nun aber bereits eine Accu-Chek Insight nutzt, werdet ihr auch weiterhin mit Verbrauchsmaterialien für die Insulinpumpe versorgt, so die Antwort von Roche. Wer eine Accu-Chek Insight Insulinpumpe nutzt, muss sich also keine Sorgen machen und kann Infusionssets weiterhin bei DIASHOP bestellen. 

 

schnelle Lieferung Rezeptfoto

Rezeptfoto für eine schnelle Lieferung

Rezept in den Freiumschlag und ab in den Briefkasten: So einfach ist die Bestellung der Diabetes-Hilfsmittel bei DIASHOP. Alle Rezeptbestellungen sind bei DIASHOP auch versandkostenfrei. Idealerweise kommt der Brief am nächsten Tag in der Zentrale in Gauting an, aber manchmal dauert es auch länger und künftig wird es sogar noch länger dauern, bis das Rezept postalisch DIASHOP erreichen wird. 

Reform des Postgesetzes: Bislang gilt, dass die Post 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zustellen muss, am übernächsten 95-Prozent. Künftig soll es jedoch erst für den dritten Werktag nach dem Einwurf in den Briefkasten einen Mindestwert von 95 Prozent geben. Am vierten Werktag sollen 99 Prozent der Briefe beim Adressaten sein. Die Post hat somit weniger Zeitdruck und Briefe werden in Deutschland nicht mehr per Flugzeug befördert, sondern komplett auf dem Landweg transportiert.

Im Internetzeitalter sind die meisten Briefe nicht mehr so dringlich wie früher. Das DIASHOP Team will eure bestellten Hilfsmittel selbstverständlich so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Deshalb hat DIASHOP bessere und schnellere Lösungen für euch geschaffen. 

Rezept hochladen für eine schnelle Lieferung

Eine bessere und schnellere Lösung ist es, ein Foto des Rezepts zu senden. Dann kann die Bestellung sofort bearbeitet werden. DIASHOP hat dafür nun eine neue Funktion eingerichtet: Einfach die Seite www.diashop.de/upload auf dem Smartphone oder dem Tablet anklicken, Rezept fotografieren und hochladen. Fertig. Dafür ist nicht einmal eine Anmeldung/Kundenkonto nötig. Einfacher und schneller geht es nicht.

Ihr möchtet noch Selbstzahler-Artikel hinzufügen, damit ihr die Versandkosten für diese spart? Auch das geht problemlos und schnell: Legt erst alle Artikel in den Warenkorb und führt die Bestellung zu Ende. Im Anschluss nutzt ihr das Uploadformular und gebt die Bestellnummer aus eurer Bestellbestätigung ein.

Auch Nachweise, Dokumente oder Bescheinigungen könnt ihr uns über das Upload-Formular auf der Seite www.diashop.de/upload ganz einfach übermitteln. 

Weitere Möglichkeiten zur Übermittlung des Rezeptfotos

Weiterhin habt ihr die Möglichkeit, das Rezept auch per WhatsApp oder Signal unter der Nummer 09471/60 11 99 26 zu schicken.

Rezept nachsenden
Das Papierrezept wird trotzdem benötigt – für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Dafür liegt jeder Lieferung ein Freiumschlag bei. Diesen könnt ihr hier auch einfach herunterladen: https://www.diashop.de/Freiumschlag.pdf

Was ist mit dem E-Rezept?

Das E-Rezept kann aktuell nur für Arzneimittel verwendet werden. Es gilt (noch) nicht für Hilfsmittel wie Pennadeln oder Insulinpumpenzubehör und Blutzuckerteststreifen. Dies soll noch bis mindestens 2027 dauern. Wir hatten hier berichtet

Praxistipps vom DIASHOP-Team: Wechsel des Versorgers (Teil 2)

Bei DIASHOP steht die bestmögliche Hilfsmittel-Versorgung von Menschen mit Diabetes im Mittelpunkt. Die Regeln dafür legen die mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fest. DIASHOP hat für euch die wichtigsten Informationen zum Thema Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte zusammengestellt. Hier geht es zu Teil 1 der Praxistipps: Wahlfreiheit und Möglichkeiten der Versorgung. Heute folgt Teil 2: Wechsel des Versorgers und in Kürze Teil 3: Wechsel einer Insulinpumpe/eines CGM-Systems. 

Praxistipps von Ihrem DIASHOP-Team, Teil 2

Wechsel des Versorgers

Sie bestellen Ihre Hilfsmittel bei einem anderen Fach- und Versandhändler und möchten zu DIASHOP wechseln? Das ist der Weg – abhängig von der Versorgung, die Ihre Krankenkasse genehmigt hat: 

Einzelverordnung (Einzelrezept)

z. B. von Pennadeln, Insulinpumpen- zubehör
= Sie sind nicht an einen bestimmten Versorger gebunden und können frei entscheiden, wo Sie das Rezept einreichen. 

Senden Sie das Rezept einfach im Freiumschlag an DIASHOP. 

Dauerverordnung (Dauerrezept)

z. B. von CGM-Zubehör
= Sie sind an den Verbrauch der verordneten Hilfsmittel gebunden (mindestens 6, höchstens 12 Monate). 

Wenn die verordneten Hilfsmittel aufgebraucht sind, senden Sie die nächste Dauerverordnung einfach im Freiumschlag an DIASHOP. 

Pauschalverordnung (Pauschale)

z. B. für Insulinpumpenzubehör
= Sie sind an den Versorger gebunden, der für Ihre Hilfsmittel die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten hat. Die bereits gelieferten Hilfsmittel müssen aufgebraucht werden. 

Wenn Sie zu DIASHOP wechseln möchten, empfehlen wir diesen Weg:

  1. Wählen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 / 99 00 88 0, und lassen Sie sich von Ihrem DIASHOP Team zum Wechsel beraten. 
  2. Teilen Sie schriftlich den geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse und Ihrem bisherigen Versorger mit. 
  3. Senden Sie Ihr Rezept über eine Pauschalversorgung im Freiumschlag an DIASHOP. Legen Sie hier die „Patientenerklärung zur Wahl des Leistungserbringers“ von DIASHOP bei (auch zum Download unter www. diashop.de/kataloge-downloads). 
  4. Wir reichen das Rezept zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein. 
  5. Nach erfolgter Genehmigung können Sie Ihre Hilfsmittel nach Bedarf bei Ihrem DIASHOP Team abfordern (die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite). 

Wirtschaftlichkeit der Versorgung

Grundlage für die Hilfsmittel-Versorgung ist ebenfalls das Sozialgesetzbuch (SGB V §12). Hier heißt es:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ 

Was zahlt die Kasse?

Die Frage „Was zahlt die Krankenkasse für meinen Diabetesbedarf?“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Einerseits gibt es Regeln für die Kostenübernahme, manchmal kommt es aber auf den Einzelfall an. Auf www.diashop.de/was-zahlt-die-kasse hat das DIASHOP Team Eckpunkte zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln für die Diabetesbehandlung sowie für weitere Diabetesprodukte zusammengestellt. Basis sind die langjährigen Erfahrungen von DIASHOP in der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. 

Mehr zum Thema Genehmigung von Insulinpumpen und rtCGM-Systemen lesen Sie in diesen Praxistipps von Ihrem DIASHOP Team. Kostenfrei herunterladen unter: www.diashop.de/kataloge-downloads

Versorgung Krankenkasse Diabetes

Praxistipps vom DIASHOP-Team: Rund um die Versorgung (Teil 1)

Bei DIASHOP steht die bestmögliche Hilfsmittel-Versorgung von Menschen mit Diabetes im Mittelpunkt. Die Regeln dafür legen die mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fest. DIASHOP hat für euch die wichtigsten Informationen zum Thema Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte zusammengestellt. Wir starten heute mit

  • Teil 1 der Praxistipps: Wahlfreiheit und Möglichkeiten der Versorgung. Danach folgt 
  • Teil 2: Wechsel des Versorgers und last but not least
  • Teil 3: Wechsel einer Insulinpumpe/eines CGM-Systems

Praxistipps von Ihrem DIASHOP-Team, Teil 1

Wahlfreiheit bei der Versorgung

Wo Sie Ihre Hilfsmittel für die Diabetestherapie beziehen, entscheiden Sie selbst. Das ist Ihr gutes Recht – festgehalten im Sozialgesetzbuch (SGB V § 33).

  • Sie können alle Versorger (Leistungserbringer) in Anspruch nehmen, die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sind. DIASHOP ist Partner aller Krankenkassen.
  • Im Umkehrschluss bedeutet dies: Es gibt keinen „Zwang“, die Hilfsmittel bei einem bestimmten Diabetes- Fachhändler oder dem Hersteller zu beziehen. Es sei denn, der Hersteller der Hilfsmittel bietet nur einen Direktvertrieb an.
  • Die Krankenkassen sind verpflichtet, einen Überblick über alle Leistungserbringer zu geben und dürfen keine Empfehlungen aussprechen.

Was bedeutet Versorger?

Mit dem „Versorger“ (auch „Leistungserbringer“ genannt) ist der Fach- und Versandhandel für Diabetesbedarf gemeint, der Sie im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen mit Hilfsmitteln beliefert.

Direktvertrieb der Hersteller

Die Wahlfreiheit bei der Versorgung hat ihre Grenze, wenn Hersteller ausschließlich eine Direktversorgung anbieten. Der Bezug der Produkte muss dann zwingend über den Hersteller erfolgen, weil dieser nicht mit dem Diabetes-Fachhandel oder den Apo- theken zusammenarbeitet. Dies betrifft die Insulinpumpen bzw. CGM- Systeme T:slim X2 (Tandem), Dexcom und FreeStyle Libre.

Möglichkeiten der Versorgung

Damit ein Fach- und Versandhändler wie DIASHOP Versicherte mit Hilfsmitteln beliefern darf, sind Verträge mit den einzelnen Krankenkassen erforderlich. Darin ist festgehalten, ob die Versorgung im Rahmen einer Einzelverordnung, einer Dauerverordnung oder einer Pauschalversorgung erfolgen muss. Dies bestimmt die Krankenkasse. Als Versicherte/r haben Sie darauf keinen Einfluss, ebenso wenig wie das DIASHOP Team. Allerdings ist die Krankenkasse verpflichtet, Sie über Ihre Form der Versorgung zu informieren.So wird unterschieden:

Die Einzelverordnung (Einzelrezept)

Wenn Sie

  • Insulin spritzen und dafür (wiederverwendbare) Insulinpens und Pennadeln verwenden,
  • für die Blutzucker-Selbstkontrolle ein Messgerät, Testreifen und Lanzetten benötigen,
  • oder z.B. Produkte zur Wundversorgung brauchen,

gilt dafür meist das Modell der Einzelverordnung. Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt Ihnen dafür ein Rezept aus – in der Regel über den Quartalsbedarf. Dieses Rezept senden Sie an DIASHOP und erhalten umgehend Ihre benötigten Hilfsmittel.

Die Dauerverordnung (Dauerrezept)

Diese Form der Versorgung betrifft u. a. Versicherte, die ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) tragen. Hier verordnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt die benötigten Hilfsmittel mit Mengenangabe für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 6, höchstens 12 Monate).

Diese Dauerverordnung senden Sie an DIASHOP –  alle drei Monate beliefert Sie das DIASHOP Team automatisch mit den festgelegten Hilfsmitteln, also z. B. CGM-Sensoren.

Die Pauschalverordnung (Pauschale)

Wenn es um Hilfsmittel für die Insulinpumpentherapie geht, legen die meisten gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Versorgungsvertrags eine Pauschale zu Grunde. DIASHOP erhält von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag und beliefert Sie dafür mit Insulinpumpenzubehör. Die benötigten Mengen rufen Sie selbst bei Ihrem DIASHOP Team ab.

Einige Krankenkassen verzichten beim Insulinpumpen-Zubehör auf Pauschalen und akzeptieren Einzelverordnungen. Basis für die Pauschalversorgung ist ein einmaliges Rezept Ihrer Ärztin/Ihres Arztes, z. B. über „Insulinpumpenzubehör“. Auch Produkte können hier festgelegt werden. Wie lange das Rezept gültig ist, hängt auch von Ihrer Krankenkasse ab.

Verbrauch im Rahmen der Pauschalversorgung

Mit der Pauschalversorgung soll eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewähr- leistet werden (nach Sozialgesetz- buch V, § 12). Dafür legt DIASHOP die Empfehlungen der Hersteller zu Grunde:

  • Wechsel der Softkanüle alle 2-3 Tage
  • Wechsel der Stahlkanüle alle 1-2 Tage
  • Wechsel des Pods (Omnipod) alle 3 Tage
  • Verbrauch von 4-5 CGM-Sensoren pro Monat (MiniMed)

Ein Mehrverbrauch muss von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt begründet werden.

Hier weiterlesen: Teil 2: „Wechsel des Versorgers“.