Kategorie: Rund um die Therapie

CGM-Fans können aufatmen: G-BA-Beschluss ist seit 7. September rechtskräftig – CGM-Stammtisch informiert

Diejenigen „Zuckersüßen“, die künftig auf ein Real-Time CGM-System (rtCGM) setzen möchten, können aufatmen. Die Chancen, dass sie die Kosten für eine solche technische Errungenschaft von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, sind groß. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) für ein Gros der Diabetiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (Diabetiker.Info berichtete). Vor wenigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung des G-BA bestätigt, der CGM-Beschluss ist seit dem 7. September rechtskräftig.

CGM-Beschluss
CGM im Blickpunkt: Vor wenigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung des G-BA bestätigt, der CGM-Beschluss ist seit dem 7. September rechtskräftig.

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Aufklärungsinitiative „Diabetes! Hören Sie auf Ihre Füße?“: Stellt Euch dem Fuß-Check

Wie hoch ist das Risiko für Eure Füße? Auf der Grundlage diabetischer Nervenschäden kann sich eine diabetische (Poly-)Neuropathie entwickeln. Sie ist – neben einer Arteriosklerose der Beinarterien – eine der Hauptursachen für das Entstehen des diabetischen Fußes. Eine diabetische Neuropathie kann sich in einem veränderten Schmerz-, Berührungs- und Temperaturempfinden sowie als Kribbeln, Brennen, Taubheit oder Schmerzen, meist symmetrisch an den Füßen, bemerkbar machen. Mit diesem Fuß-Check könnt Ihr in wenigen Minuten herausfinden, ob Gefahr für Eure Füße droht.

Diabetes Aufklärungsinitiative
Diabetes Aufklärungsinitiative: Hört öfters mal auf Eure Füße – sie werden es Euch danken. © Dron/Fotolia

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Nach dem Aus für das Langzeitinsulin Tresiba®: Schildert uns Eure Erfahrungen!

Langzeitinsulin Tresiba®
Nach dem Aus für Langzeitinsulin Tresiba®: Wie verlief/verläuft Eure Umstellung auf ein anderes langwirkendes Präparat? Quelle: Novo Nordisk

Ende September letzten Jahres stellte Novo Nordisk hierzulande den Vertrieb des Basalinsulins degludec (Handelsname: Tresiba®) ein. Der Hersteller hatte sich zum Rückzug vom deutschen Markt entschlossen, nachdem keine Einigung in den Preisverhandlungen erzielt werden konnte (Diabetiker.Info berichtete). Somit ist das Super-Langzeitinsulin seit Oktober 2015 nicht mehr verordnungsfähig. Die Folge: diejenigen Zuckersüßen, die täglich zu Tresiba® griffen, mussten sich umorientieren, auf ein anderes Basalinsulin ausweichen.
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Impfpass – am besten immer zur Hand!

Wer nicht weiß, ob der Impfstatus auf dem aktuellen Stand ist, oder ob eine Auffrisch-Impfung ansteht, sollte im Impfpass nachsehen. Nicht immer erschließen sich allerdings für Laien die darin aufgeführten Abkürzungen und Tabellen. Wer Unterstützung braucht, darf getrost das medizinische Personal in den Arztpraxen darauf ansprechen, die gerne helfen, den Impfpass richtig zu „lesen“.

Impfpass
Wichtiges Dokument: der Impfpass. © Petra Beerhalter/Fotolia

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Teilnehmer für Diabetes Marktforschung am 15.09.16 aus dem Münchener Raum gesucht!

Am 15.09.16 wird in München von 17.00 bis 19.00 Uhr eine Marktforschungsstudie zum Thema „Diabetikerbedarf beim Versand-Fachhandel bestellen“ durchgeführt. In einer kleinen Gruppe werden die Teilnehmer diskutieren, welches Image verschiedene Diabetes-Versandhändler haben und was sie sich von den Händlern wünschen. Für dieses Gespräch werden noch Teilnehmer aus dem Münchener Raum gesucht, die Insulin spritzen bzw. eine Insulinpumpe tragen und Hilfsmittel wie Blutzucker-Teststreifen, Pennadeln und Insulinpumpenzubehör bereits beim Versandhandel bestellen. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Diabetes Marktforschung
Teilnehmer für Diabetes Marktforschung am 15.09.16 aus dem Münchener Raum gesucht! © MK-Photo / Fotolia

Wenn Ihr aus dem Münchener Raum kommt und an dem ca. zweistündigen Gespräch teilnehmen möchtet, könnt Ihr euch per Mail unter marktforschung@bloomproject.de anmelden. Die Einladung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber der Diabetes Marktforschung. Bitte gebt euer Alter, den Wohnort und den Versandhändler an, bei dem Ihr bereits bestellt.