Diejenigen „Zuckersüßen“, die künftig auf ein Real-Time CGM-System (rtCGM) setzen möchten, können aufatmen. Die Chancen, dass sie die Kosten für eine solche technische Errungenschaft von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, sind groß. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) für ein Gros der Diabetiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (Diabetiker.Info berichtete). Vor wenigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung des G-BA bestätigt, der CGM-Beschluss ist seit dem 7. September rechtskräftig.
