Burgdorf, 28. Juni 2016, 7.00 h – Innovative Therapielösungen anzubieten, die das Leben von Menschen mit Diabetes verbessern, steht im Fokus der Kooperation zwischen Ypsomed und Novo Nordisk: Die von Ypsomed entwickelte Insulinpumpe mylife™ YpsoPump® ist mit der NovoRapid® PumpCart® von Novo Nordisk kompatibel.
Die mylife™ YpsoPump® ist eine Insulinpumpe mit symbolbasiertem Touchscreen, die von Ypsomed zur Vereinfachung der Insulinpumpentherapie entwickelt wurde und welche mit der NovoRapid® PumpCart® von Novo Nordisk kompatibel ist. NovoRapid® PumpCart® ist die erste mit einem Analoginsulin vorgefüllte Ampulle, die speziell für Insulinpumpen konzipiert wurde. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat jüngst der Marktzulassung für die Verwendung der mylife™ YpsoPump® mit der vorgefüllten Ampulle von Novo Nordisk zugestimmt.
Ypsomed-CEO Simon Michel ist begeistert und erläutert diese wichtige Partnerschaft wie folgt: „Diese Kooperation schafft echten Mehrwert für Menschen mit Diabetes und für medizinisches Fachpersonal. Sie bietet neue Möglichkeiten, die Insulinpumpentherapie zu vereinfachen und die Therapieresultate zu verbessern.”
„Die Insulinpumpentherapie kann eine wirkungsvolle Therapieform für Menschen mit Diabetes sein. Die Bedienung einer herkömmlichen Insulinpumpe und das manuelle Befüllen einer Leerampulle können allerdings komplex und zeitaufwendig sein,” erklärt Dr. Mark Evans, Lehrbeauftragter und ehrenamtlicher Dozent für Medizin an der Universität Cambridge. „Aufgrund dieser Faktoren und der Belastung für die Gesundheitssysteme, die Patienten im Umgang mit Insulinpumpen zu schulen, werden Vereinfachungen in der Handhabung und der Schulung sehr begrüßt.”
Ypsomed kooperiert mit Novo Nordisk um neue Lösungen in der Insulinpumpentherapie anzubieten. Quelle: Ypsomed AG
Die EMA-Zulassung ist der Startschuss für Ypsomed zur Einführung der mylife™ YpsoPump® in Europa. Ypsomed beabsichtigt ihre Insulinpumpe in einem ersten Schritt in den Niederlanden auf den Markt zu bringen, gefolgt von Großbritannien und Deutschland. Weitere Länder folgen im Jahr 2017.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und Deutsche Diabetes Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach für bestimmte Diabetespatienten künftig die Kosten für Systeme für ein kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) von den Krankenkassen übernommen werden (Diabetiker.Info berichtete bereits hier). „Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Therapie des Diabetes mellitus und ein Segen für die Patienten“, bekräftigt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Die Entscheidung erleichtert insulinpflichtigen Patienten die Teilhabe an Bildung und Arbeit und bringt ihnen ein großes Stück Lebensqualität, was vor allem für betroffene Kinder erfreulich ist“, ergänzt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.
Ein wichtiger Meilenstein in der Diabetes-Therapie und ein Segen für die Patienten: Diabetes-Organisationen begrüßen Kostenübernahme von CGM-Systemen.
Lasst Euch vom Schatz des „Baums des Lebens“ küssen! Kokosblütenzucker entpuppt sich als gesunde Alternative zu herkömmlichen Süßungsmitteln. Gula Kelapa, wie die Indonesier ihren Palmblütenzucker nennen, verleiht Reisgerichten, Desserts, Kuchen, Keksen, Cocktails und heißen Getränken den letzten Pfiff. Von seiner Konsistenz und Optik her erinnert er etwas an geröstetes Paniermehl, wobei er sofort auf der Zunge zergeht. Geschmacklich trifft die Bezeichnung „karamellartig“ am ehesten auf ihn zu. Süß ist er auf jeden Fall, aber wiederum nicht so süß wie beispielsweise Rohrzucker.
Kokosblütenzucker oder auch „Gula Kelapa“, wie die Indonsier sagen, küsst Naturjoghurt und Obstsalat. Erhältlich bei DiaShop.
Berlin, 16. Juni 2016 – Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.
Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.
„Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann die Diabetikerin oder der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.
Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.
Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.
Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.
Hintergrund – Methodenbewertung
Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Der Fastenmonat Ramadan hat am 6. Juni begonnen. In diesem Monat verpflichtet der Koran gesunde Erwachsene, die zudem sesshaft sind, zu fasten. Muslime mit Diabetes müssen zwar nicht fasten, viele Gläubige möchten jedoch den Ramadan trotz chronischer Krankheit einhalten. Experten raten Diabetikern, wenn, dann nur unter ärztlicher Begleitung zu fasten. Denn der verschobene Essrhythmus kann sich auf den Blutzucker auswirken. Die International Diabetes Federation (IDF) hat daher eine neue Leitlinie herausgegeben. Darauf weist diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hin.