In Deutschland gibt es 97 Krankenkassen. Die Frage „Was zahlt die Krankenkasse für meinen Diabetesbedarf?“ lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Es gibt Regeln für die Kostenübernahme, manchmal kommt es auf den Einzelfall an.
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern hat Deutschland ein komfortables Gesundheitssystem. Menschen mit Diabetes sind in der Regel gut versorgt, sowohl mit Medikamenten als auch mit Hilfsmitteln. Es kommt trotzdem immer wieder vor, dass Leistungen abgelehnt werden. Willkürlich passiert das nicht, denn es gibt Regeln für die Kostenerstattung. Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, können von den Krankenkassen bezahlt werden. Andererseits schließen die Krankenkassen Verträge mit Herstellern und dem Diabetes-Fachhandel. Und da spielen die Kosten für Hilfsmittel eine große Rolle.
Was steht mir zu, wenn es um Blutzuckerteststreifen, Insulinpens, Insulinpumpen und Zubehör, und CGM-Systeme geht?
Von Cornelia Sund, Krankenkassen-Expertin bei DIASHOP
Hier haben wir die Eckdaten zu den wichtigsten Produkten zusammengestellt, basierend auf Vereinbarungen der Krankenkassen und langjährigen Erfahrungen. Die ganze Übersicht lest ihr unter: www.diashop.de/was-zahlt-die-kasse
Blutzuckerteststreifen
Der Richtwert für die Verordnung beträgt 600 Blutzuckerteststreifen pro Quartal. Dies gilt für Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die mit Insulin behandelt werden und kein CGM-System tragen. Die Entscheidung über die Menge liegt allerdings bei der Ärztin/dem Arzt. So können im Einzelfall, zum Beispiel für Kinder oder Schwangere, auch größere Mengen verordnet werden.
Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden, können bei einer instabilen Stoffwechsellage 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal erhalten – darüber entscheidet ebenfalls die Ärztin/der Arzt.
Insulinpens
Insulinpatrone und wiederverwendbare Insulinpen sind immer aufeinander abgestimmt. Für das Insulin eines bestimmten Herstellers gibt es den jeweils passenden wiederverwendbaren Insulinpen. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Insulinpen pro Jahr.
Werden für die Therapie mehrere Insulinpens verwendet, z. B. für Basal- und Bolusinsulin, dann die entsprechende Menge. Neu sind Smartpens (digitale Insulinpens), die Datum und Uhrzeit der Injektion sowie die Insulindosis speichern und z. B. an Smartphone-Apps übertragen können. Steht die Verordnung eines neuen Insulinpens an, kommt auch ein Smartpen in Frage.
Pennadeln
Pennadeln sind Einmalprodukte, die nach jeder Verwendung gewechselt werden. Die Kosten für diesen Verbrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das gilt nicht für Sicherheits-Pennadeln. Sie können nur für pflegebedürftige und schwer sehbehinderte Menschen mit Diabetes verordnet werden bzw. wenn beim Spritzen die Hilfe einer dritten Person notwendig ist.
Insulinpumpen
Insulinpumpen gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden nur für Menschen mit Typ-1-Diabetes bei begründeter medizinischer Indikation über- nommen. Hier entscheidet jede Krankenkasse individuell. Für den Antrag muss eine umfangreiche Dokumentation vorbereitet werden, die der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) kurzfristig anfordern kann. Meist wird die Insulinpumpe zunächst nur für drei Monate zur Probe genehmigt und danach der Erfolg der Therapie geprüft, bevor die endgültige Genehmigung erteilt wird.
Wenn die Insulinpumpe bewilligt wurde, werden auch die Kosten für das Zubehör (Infusionssets, Reservoire) übernommen. Ausnahme: Batterien.
CGM-Systeme
CGM-Systeme gehören ebenfalls nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier prüft die Krankenkasse genau die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Einen Antrag stellen können Menschen mit Diabetes, die mit Insulin behandelt werden, also Typ-1- ebenso wie Typ-2-Diabetiker.
Aktuelles zum Guardian CGM
Basis für die Versorgung mit rtCGM-Systemen sind Verträge zwischen Herstellern und den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Fachhändlern für Diabetesbedarf. Hier sind die Preise festgesetzt, zu denen die Versorgung erfolgen darf. Medtronic geht leider mehr und mehr dazu über, mit einzelnen Krankenkassen Verträge zu schließen, die den Fachhandel ausgrenzen. Dies kann dazu führen, dass Fachhändler (wie DIASHOP) ihre Kundinnen und Kunden nicht mehr mit Guardian Sensoren beliefern dürfen.
DIASHOP nimmt weiterhin gerne Rezepte für Guardian CGM-Systeme entgegen und leitet sie – wenn notwendig – an Medtronic weiter. Wer neu ein MiniMed 780 G System beantragt sollte sich aber darauf einstellen, dass zwei getrennte Termine für die technische Einweisung erforderlich sein können: einmal mit DIASHOP (für die Insulinpumpe) und einmal mit Medtronic (für das CGM-System).
Die Versorgung mit Insulinpumpenzubehör wie Infusionssets und Reservoire ist davon nicht betroffen, sie läuft weiterhin wie gewohnt über DIASHOP.