CGM-Fans können aufatmen: G-BA-Beschluss ist seit 7. September rechtskräftig – CGM-Stammtisch informiert

Diejenigen „Zuckersüßen“, die künftig auf ein Real-Time CGM-System (rtCGM) setzen möchten, können aufatmen. Die Chancen, dass sie die Kosten für eine solche technische Errungenschaft von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, sind groß. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) für ein Gros der Diabetiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (Diabetiker.Info berichtete). Vor wenigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung des G-BA bestätigt, der CGM-Beschluss ist seit dem 7. September rechtskräftig.

CGM-Beschluss
CGM im Blickpunkt: Vor wenigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung des G-BA bestätigt, der CGM-Beschluss ist seit dem 7. September rechtskräftig.


Hintergrund: Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten wird für Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der G-BA bereits im Juni in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahme-Verfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt, der nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 7. September in Kraft trat.

Einladung zum CGM-Stammtisch

Alles um den G-BA-Beschluss dreht sich auch beim CGM-Stammtisch, der am Mittwoch, 28. September, um 19 Uhr im MEDICOVER Berlin-Mitte MVZ stattfindet und unter dem Titel „Positiver G-BA-Beschluss zum CGM – ein Meilenstein! Was heißt das für die ‚Praxis‘?“ steht. Die beiden Diabetes-Expertinnen Dr. med. Dorothee Deiss und Ulrike Thurm referieren und informieren darüber, was der G-BA-Beschluss in seinem Gepäck trägt. Auf Fragen, wie „Wie hat ein solcher CGM-Antrag denn auszusehen?“, „Welche Voraussetzungen sollte ein potentieller CGM-Träger erfüllen?“ und „Welche Datendokumentation ist erforderlich?“, wird ebenso eingegangen wie auf die persönlichen Erfahrungen der Teilnehmer in puncto CGM-Genehmigung. Unterstützt wird die Veranstaltung von der DiabetikExpress GmbH, dem Versand- und Fachhändler für Diabetikerbedarf.

Mehr Infos und die Anmeldung zur Veranstaltung findet Ihr hier.

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