Immer mehr Diabetiker dokumentieren Werte wie Datum und Uhrzeit der Insulininjektionen, die jeweilige Insulinart sowie -dosis, Blutzuckerwerte, gewünschte zu essende Kohlehydratmenge und mögliche Begleitumstände wie Krankheit oder Sport nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch: Im Zeitalter des Smartphones helfen zum Beispiel spezielle Diabetiker-Apps bei der Erfassung und Auswertung. Praktisch, aber auch sicher? Persönliche Therapiedaten können sowohl seitens Patienten, aber auch von Ärzten in falsche Hände geraten. Viele Mediziner sind sich zudem nicht darüber bewusst, wie schnell die Nutzung von Software, Internet oder Apps die ärztliche Schweigepflicht verletzt – und somit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten wird.
Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist, ist Vorsitzender des Ausschuss Soziales und Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Er hat eine Checkliste zur Vermeidung rechtlicher Probleme sowie das eBook „Wie finde ich die ‚richtige‘ Diabetes-App“ entwickelt.
Ob Diabetes Typ 1 oder Typ 2: Eine gute Diabetes-Therapie ist individuell und eng an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Erkrankung des einzelnen Patienten orientiert. Dazu benötigt der behandelnde Diabetologe regelmäßig eine Vielzahl von Daten über das Verhalten des Betroffenen im Umgang mit seinem Diabetes mellitus. Dabei spielen Stift und Notizblock eine immer geringere Rolle: „Im Zeitalter des Internets und der neuen Medien verliert ein papiergestütztes Diabetestagebuch zunehmend an Bedeutung. Spezielle Softwareangebote, Internetdienste, Apps oder Datennetzwerke werden dagegen immer wichtiger für die Diabetes-Behandlung“, erläutert Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht aus Stuttgart.
Apps und Software gibt es mittlerweile zahlreiche und von unterschiedlichen Anbietern, unter anderem von pharmazeutischen Firmen oder Krankenkassen. Darüber hinaus warten freie Anbieter mit selbst entwickelten Programmen auf. „Bei der Auswahl einer App/Software sollte man darauf achten, wie seriös der Hersteller ist und was mit den auf dem PC beziehungsweise Smartphone gespeicherten Daten passiert“, betont Oliver Ebert. Auch Mediziner müssten entsprechende Vorkehrungen treffen, damit sie durch die Nutzung elektronischer Datenmanagementlösungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Datenschutzbestimmungen verstoßen. Oliver Ebert warnt: „Zum Beispiel investieren manche Messgeräte- oder Pumpenhersteller hohe Summen, um an Daten von Patienten zu gelangen.“
Ärzte dürften Daten jedoch nur an Empfänger übermitteln, für die der Patient vorher eingewilligt hat. „Fordern Sie im Zweifel vom Anbieter eine Erklärung an, ob und welche Daten von der Software/App an Dritte übermittelt werden. Auch sollte sich der Anbieter transparent zeigen und Auskunft geben, ob beziehungsweise welche Messgeräte- oder Pumpenhersteller finanziell oder gesellschaftsrechtlich beteiligt sind“, rät Oliver Ebert abschließend.