Diabetiker müssen oft mehrmals täglich Insulin spritzen. Das Hormon senkt bekanntlich den Blutzucker und wird vom Körper rasch wieder abgebaut. Forscher haben jetzt ein neuartiges künstliches Insulinpräparat entwickelt, das mehrere Stunden im Blut bleibt – und nur dann wirkt, wenn der Blutzuckerspiegel erhöht ist. Das berichtete das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ in seiner Maiausgabe (5/2015).
Bislang sei dieses „Super-Insulin“ noch nicht am Menschen getestet worden. Sollte es sich als sicher und wirksam erweisen, könnten Diabetiker womöglich die Zahl ihrer Insulin-Injektionen verringern und müssten ihre Blutzuckerwerte seltener kontrollieren.
Metformin, das bevorzugte Mittel zur Senkung des Blutzuckers beim Typ-2-Diabetes, kann jetzt auch bei Patienten mit mäßiger Nierenfunktionsstörung eingesetzt werden. Die Empfehlung beruht auf den Ergebnissen von neuen Untersuchungen. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßt die Ausweitung des Einsatzgebietes, rät behandelnden Ärzten aber vor allem bei älteren Patienten zur Vorsicht. So sollte bei mäßiger Nierenfunktionseinschränkung eine Metformin-Tagesdosis von 1.000 Milligramm nicht überschritten und die Nierenfunktion regelmäßig überwacht werden. Sonst könnte das Risiko für eine Laktatazidose steigen, eine gefährliche Blutübersäuerung.
Metformin senkt den Blutzucker, indem es die Neubildung von Glukose in der Leber hemmt. Glukose wird dort vor allem aus Laktat, sprich Milchsäure, hergestellt. „Ein Übermaß an Metformin kann dazu führen, dass das Laktat in der Leber keine Verwendung mehr findet und folglich in der Konzentration ansteigt“, erläutert Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Damit wiederum drohe eine Übersäuerung des Blutes, die Laktatazidose. Eine solche Komplikation sei selten, könne aber tödlich enden.
Hintergrund: Da Metformin über die Niere ausgeschieden wird, ist eine Nierenfunktionsstörung ein wichtiger Risikofaktor für die Laktatazidose. Aus diesem Grund war der Einsatz von Metformin bisher schon bei einem mäßigen Rückgang der Nierenleistung untersagt. „Das Verbot galt bereits für Nierenschwäche Stadium 3a“, erklärt DDG-Experte Professor Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Georg Joost. „Es stellte eine reine Vorsichtsmaßnahme dar, die auf Modellrechnungen zur Metformin-Ausscheidung über die Nieren beruhte.“
Laut DDG zeigen nun neuere Studien, dass diese Einschätzung offenbar nicht zu halten ist. Darunter eine Untersuchung vom Hersteller eines Originalpräparats: Die Analyse einer Datenbank britischer Hausarztpatienten („Clinical Practice Research Datalink“) hatte ergeben, dass es bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion nicht zu vermehrten Komplikationen durch eine Laktatazidose gekommen war. Die Arzneimittelagenturen gaben daraufhin den Einsatz von Metformin auch bei moderater Niereninsuffizienz frei.
Diese Regelung gilt nicht nur für das Originalprodukt, sondern auch für andere Metformin-Präparate. So teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anfrage des Pharmakotherapieausschusses der DDG kürzlich mit, dass „die Änderungen, die sich aus dem (…) Verfahren ergeben haben, auch für Metformin Generika gelten, unabhängig davon, ob sie in diesem Verfahren einbezogen waren.“ Für viele Typ-2-Diabetiker, die aufgrund ihres Alters eine leichte Nierenfunktionsstörung haben, sei dies eine deutliche Erleichterung, betont DDG-Präsident Siegel.
Allerdings rät die DDG zur Vorsicht: „Insbesondere bei älteren Menschen kann es schnell zu einer weiteren Verschlechterung der Nierenfunktion kommen, und bei Infektionen oder einer akuten Verschlechterung der Herzleistung droht ein Anstieg des Laktatspiegels“, warnt Siegel. Deshalb sollten Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion die Metformin-Dosierung grundsätzlich reduzieren. Die Fachgesellschaft empfiehlt, zu Beginn der Therapie täglich nur 500 oder 850 Milligramm Metformin einzunehmen und eine maximale Tagesdosis von 1.000 Milligramm nicht zu überschreiten. „Zudem muss die Nierenfunktion alle drei bis sechs Monate getestet werden“, unterstreicht der DDG-Präsident.
Die vollständige Stellungnahme der DDG, die vor der Auskunft durch das BfArM erstellt wurde, könnt Ihr übrigens hier nachlesen.
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