Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni beschlossen, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) bei Diabetikern, die eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie bewerkstelligen, künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dies akzeptiert (Diabetiker.Info berichtete). diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen diese Entscheidung sehr. Sie fordern von den Krankenkassen aber auch eine pragmatische Übergangsregelung, was die Abrechnung der für die CGM-Nutzung notwendigen vorhergehenden Patientenschulung angeht.