Elektronische Lösungen zum Datenmanagement spielen bei der Behandlung von Diabetespatienten eine immer wichtigere Rolle. Nicht selten ist dabei aber zu beobachten, dass die damit verbundenen (berufs-)rechtlichen Anforderungen unterschätzt oder von den entsprechenden Anbietern beziehungsweise deren Außendienst bewusst verharmlost werden, mahnt Oliver Ebert, Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Mit Hilfe einer Checkliste können Praxen nun schnell und einfach ermitteln, ob ein vorhandenes oder zur Anschaffung geplantes System wesentliche Risiken birgt und erhalten gleichzeitig Tipps, wie sie diese minimieren können.
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