Tag: Diabetes

Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

Berlin, 16. Juni 2016 – Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

CGM soll Krankenlassenleistung werden
Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

„Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann die Diabetikerin oder der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.

Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.

Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Hintergrund – Methodenbewertung

Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

 

Die Pressemitteilung des G-BA findet ihr hier.

Fastenmonat Ramadan bis zum 4. Juli: Fasten ist auch mit Diabetes möglich – mit Arzt abklären

Der Fastenmonat Ramadan hat am 6. Juni begonnen. In diesem Monat verpflichtet der Koran gesunde Erwachsene, die zudem sesshaft sind, zu fasten. Muslime mit Diabetes müssen zwar nicht fasten, viele Gläubige möchten jedoch den Ramadan trotz chronischer Krankheit einhalten. Experten raten Diabetikern, wenn, dann nur unter ärztlicher Begleitung zu fasten. Denn der verschobene Essrhythmus kann sich auf den Blutzucker auswirken. Die International Diabetes Federation (IDF) hat daher eine neue Leitlinie herausgegeben. Darauf weist diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hin.

Fasten mit Diabetes
Der Ramadan, der sich nach der Stellung des Mondes richtet, dauert je nach Jahr entweder 29 oder 30 Tage. © Africa Studio/Fotolia

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„Unverantwortliches Sponsoring“: DDG schießt gegen „ungesunde“ Werbepartner des DFB

Coca-Cola, Nutella und McDonald‘s: Ausgerechnet der Deutsche Fußballbund (DFB), zu dessen Kernaufgaben die Förderung des Sportnachwuchses gehört, macht massiv Werbung für ungesunde Zuckerbomben und Übergewicht fördernde Fast-Food-Produkte, kritisiert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). So prangen seit Kurzem die Konterfeis der Nationalspieler auf Cola-Dosen und auf Sammelbildern, die Großpackungen von Kindersüßigkeiten von Ferrero beiliegen. „Der DFB sollte sein Sponsoring-Konzept überdenken, um seiner Vorbildfunktion und gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden“, fordert DDG-Präsident Professor Dr. med. Baptist Gallwitz. Schließlich zähle Übergewicht zu den großen Risikofaktoren für eine Diabeteserkrankung und viele andere Krankheiten. Es stünde dem Fußballbund daher besser an, für gesunde Produkte zu werben.

 

DDG kritisiert DFB
DDG kritisiert DFB: „Ausgerechnet der DFB, zu dessen Kernaufgaben die Förderung des Sportnachwuchses gehört, macht massiv Werbung für ungesunde Zuckerbomben und Übergewicht fördernde Fast-Food-Produkte.“

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Wer soll das bezahlen? Bessere Prävention und frühere Diagnosestellung gefordert

In Deutschland leiden mittlerweile 6,7 Millionen Menschen an Diabetes, darunter zwei Millionen, ohne es zu wissen. Die steigende Zahl von Betroffenen und die hohe Dunkelziffer verursachen hohe Behandlungskosten. Die direkten Kosten, die durch die Diabetes-Erkrankung und die Folgekrankheiten entstehen, betragen 48 Milliarden Euro pro Jahr (2009). Inflationsbereinigt sind die Kosten seit 2000 um 24 Prozent gestiegen.

Diabetes Präventionskosten
Wer soll das bezahlen? Die direkten Kosten, die durch die Diabetes-Erkrankung und die Folgekrankheiten entstehen, betragen 48 Milliarden Euro pro Jahr (2009). © eyetronic/Fotolia

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Allroundtalent Kokosöl: Ein gesundes und besonders wertvolles Geschenk der Natur

Kokosöl entpuppt sich als wahres Allroundtalent: Die aus dem Fruchtfleisch reifer Kokosnüsse gewonnene Spezialität verleiht vor allem Kurzgebratenem einen Hauch Exotik. Egal ob zartes Hähnchenbrustfleisch, Fischfilet oder Schnitzel: Kokosöl überzeugt mit seinem guten Bratverhalten, seinem neutralen Geschmack und mit seinem angenehmen Geruch. Vorbei sind die Zeiten, in denen es in der Küche nach kaltem Fett müffelte – karibische Düfte durchströmen fortan den Raum.

Kokosöl
Das Naturprodukt Kokosöl verleiht Gerichten einen Hauch Exotik. Erhältlich bei DiaShop.

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