Bei DIASHOP steht die bestmögliche Hilfsmittel-Versorgung von Menschen mit Diabetes im Mittelpunkt. Die Regeln dafür legen die mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fest. DIASHOP hat für euch die wichtigsten Informationen zum Thema Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte zusammengestellt. Hier geht es zu Teil 1 der Praxistipps: Wahlfreiheit und Möglichkeiten der Versorgung. Heute folgt Teil 2: Wechsel des Versorgers und in Kürze Teil 3: Wechsel einer Insulinpumpe/eines CGM-Systems.
Praxistipps von Ihrem DIASHOP-Team, Teil 2
Wechsel des Versorgers
Sie bestellen Ihre Hilfsmittel bei einem anderen Fach- und Versandhändler und möchten zu DIASHOP wechseln? Das ist der Weg – abhängig von der Versorgung, die Ihre Krankenkasse genehmigt hat:
Einzelverordnung (Einzelrezept)
z. B. von Pennadeln, Insulinpumpen- zubehör
= Sie sind nicht an einen bestimmten Versorger gebunden und können frei entscheiden, wo Sie das Rezept einreichen.
Senden Sie das Rezept einfach im Freiumschlag an DIASHOP.
Dauerverordnung (Dauerrezept)
z. B. von CGM-Zubehör
= Sie sind an den Verbrauch der verordneten Hilfsmittel gebunden (mindestens 6, höchstens 12 Monate).
Wenn die verordneten Hilfsmittel aufgebraucht sind, senden Sie die nächste Dauerverordnung einfach im Freiumschlag an DIASHOP.
Pauschalverordnung (Pauschale)
z. B. für Insulinpumpenzubehör
= Sie sind an den Versorger gebunden, der für Ihre Hilfsmittel die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten hat. Die bereits gelieferten Hilfsmittel müssen aufgebraucht werden.
Wenn Sie zu DIASHOP wechseln möchten, empfehlen wir diesen Weg:
- Wählen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 / 99 00 88 0, und lassen Sie sich von Ihrem DIASHOP Team zum Wechsel beraten.
- Teilen Sie schriftlich den geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse und Ihrem bisherigen Versorger mit.
- Senden Sie Ihr Rezept über eine Pauschalversorgung im Freiumschlag an DIASHOP. Legen Sie hier die „Patientenerklärung zur Wahl des Leistungserbringers“ von DIASHOP bei (auch zum Download unter www. diashop.de/kataloge-downloads).
- Wir reichen das Rezept zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Nach erfolgter Genehmigung können Sie Ihre Hilfsmittel nach Bedarf bei Ihrem DIASHOP Team abfordern (die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite).
Wirtschaftlichkeit der Versorgung
Grundlage für die Hilfsmittel-Versorgung ist ebenfalls das Sozialgesetzbuch (SGB V §12). Hier heißt es:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Was zahlt die Kasse?
Die Frage „Was zahlt die Krankenkasse für meinen Diabetesbedarf?“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Einerseits gibt es Regeln für die Kostenübernahme, manchmal kommt es aber auf den Einzelfall an. Auf www.diashop.de/was-zahlt-die-kasse hat das DIASHOP Team Eckpunkte zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln für die Diabetesbehandlung sowie für weitere Diabetesprodukte zusammengestellt. Basis sind die langjährigen Erfahrungen von DIASHOP in der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Mehr zum Thema Genehmigung von Insulinpumpen und rtCGM-Systemen lesen Sie in diesen Praxistipps von Ihrem DIASHOP Team. Kostenfrei herunterladen unter: www.diashop.de/kataloge-downloads