Tag: Diabetesbedarf

Aus DiabetikExpress und DS-HHV Jürgen Feiler wurde DIASHOP

Seit Anfang März 2017 gibt es einen neuen Namen unter den Fach- und Versandhändlern für Diabetesbedarf. Hinter der DIASHOP GmbH stehen zwei Unternehmen, die seit fast  20 Jahren bekannt sind: Die DiabetikExpress GmbH aus Gauting-Unterbrunn bei München und die DS-HHV Jürgen Feiler GmbH aus Teublitz bei Regensburg. Der Inhaber und Geschäftsführer Jürgen Feiler hat  sein Unternehmen im März 2017 aus persönlichen Gründen in die Hände des DiabetikExpress-Teams mit Geschäftsführer Frank Spreemann gegeben.

Neustart mit Kompetenz-Teams

Die beiden Standorte Gauting-Unterbrunn (als Hauptsitz) und Teublitz (als Geschäftsstelle) bleiben bestehen, auch die Ansprechpartner für die Kunden ändern sich nicht. Alle Arbeitsplätze bleiben vollumfänglich erhalten, was vor allem Jürgen Feiler ein besonderes Anliegen war. DIASHOP nutzt den Zusammenschluss für einen Neustart. Nicht nur das Logo und die Farben wurden komplett verändert, auch bei den Serviceangeboten hat sich einiges getan. So wurde am Hauptsitz in Gauting-Unterbrunn ein  Kompetenz-Team für Insulinpumpen und kontinuierliche Glukosemessung (CGM) zur Beratung und Versorgung der Kunden gebildet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Messung der Blutgerinnung und die Versorgung von Arztpraxen mit Praxisbedarf, speziell mit Diabetes-Hilfsmitteln. „Hier sind die Kollegen aus Teublitz seit Jahren spezialisiert“, erklärt DIASHOP-Geschäftsführer Frank Spreemann. „Wir sind sehr froh, dass wir diese Kompetenz nun mit an Bord haben.“

DIASHOP
Aus DiabetikExpress und DS-HHV Jürgen Feiler wurde DIASHOP: Ihr Fach- und Versandhändlern für Diabetesbedarf

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Zuzahlung für Diabetesbedarf: Diese Zuzahlung kann ich mir sparen, sagt auch der BGH!

Bestellt ihr Blutzucker-Teststreifen und anderes Diabetes-Equipment wie Insulinpumpen-Katheter oder Pen-Nadeln auch über den Diabetes-Versandhandel? Wenn ich vom Arzt komme, fotografiere ich gleich mein Rezept und schicke das Bild über die Smartphone-App an den Versandhändler. Meistens kommt das Paket mit den bestellten Sachen am nächsten Tag schon. Ok, das Rezept muss ich dann noch mit der Post hinschicken, denn das Foto reicht der Krankenkasse nicht. Aber praktisch ist es.

Zuzahlung für Diabetesbedarf
Laut BGH-Urteil vom 1. Dezember 2016 ist die Werbung mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung für Diabetesbedarf zulässig. © fotomek/Fotolia

Und im Gegensatz zur Apotheke spart man auch die Zuzahlung für die Teststreifen und die Hilfsmittel. Immerhin 5.- bis 10.- Euro im Monat wären da fällig. Die berechnet mir DiabetikExpress nicht. War für mich eigentlich schon selbstverständlich ist, bis ich gelesen habe, dass es dazu vor kurzem ein Gerichtsurteil gab. Die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ wollte die Versandhändler zwingen, ihren Kunden die Zuzahlung zu berechnen. Wenn Apotheken von ihren Kunden die Zuzahlung abkassieren und an die Krankenkasse weitgeben müssen, dann sollten Versandhändler nicht anders behandelt werden, meinen die „Verbraucherschützer“. Der Prozess hat sich über mehrere Instanzen hingezogen, bis der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2016 den Diabetes-Versandhändlern Recht gegeben hat. Wenigstens diese Zuzahlung kann ich mir also sparen, sagt der BGH. Zahlen muss ich weiterhin für`s Insulin . Das reicht.

Martina M, Typ-1 Diabetikerin