Die Digitalisierung in der Medizin nimmt Fahrt auf. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schafft die Voraussetzungen dafür. Zwei wichtige Projekte:
Digitale Patientenakte (ePA)
Ab dem 1. Januar 2021 hat jeder Patient einen Anspruch auf die elektronische Patientenakte. Sie soll die Kommunikation zwischen Ärzten, die Versorgung über die Apotheke und die Behandlung im Notfall verbessern. Welche Daten auf der Karte gespeichert werden, entscheiden Arzt und Patient gemeinsam. Gespeichert werden können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne, Arztbriefe und Notfalldatensätze. Patienten erhalten die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte über Smartphone oder Tablet zu lesen und eigene Daten abzulegen, z. B. zum Diabetesmanagement.
Das elektronische Rezept
Ebenfalls 2021 soll das elektronische Rezept kommen – zunächst für Arzneimittel. Auch dies ist ein freiwilliges Angebot. Wer will, kann auch weiterhin ein Papierrezept erhalten. Zur Einlösung des Rezeptes plant die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) eine App. Damit könnte das elektronische Rezept in der Stammapotheke eingelöst oder an eine Internetapotheke geschickt werden. Ausgestellt werden kann das E-Rezept sowohl in der Arztpraxis als auch im Rahmen einer Videosprechstunde. Das elektronische Rezept gilt zunächst nur für Arzneimittel. Die Einführung für Hilfsmittel wie Diabetesbedarf ist erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Bei DIASHOP könnt ihr also bis auf Weiteres wie gewohnt mit eurem Papierrezept bestellen.
Weitere Informationen
Mehr zu elektronischer Patientenakte, elektronischem Rezept und weiteren Projekten zur Digitalisierung in der Medizin lest ihr auf der Seite www.gematik.de. Zahlen, Fakten und Meinungen zum Thema Digitalisierung im Bereich Diabetes zeigt der Digitalisierungs- und Technologiereport Diabetes (D.U.T.) 2020, online abrufbar unter www.dut-report.de.