Seit dem 1. Januar 2021 hat jeder gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf seine elektronische Patientenakte (ePA). Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten kostenlos eine entsprechende App für Smartphone oder Tablet bereitzustellen. Der Zugang zur ePA muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte mit sich?
Die ePA soll die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten verbessern und die Behandlung im Notfall erleichtern. Mit der elektronischen Patientenakte soll Transparenz geschaffen werden, unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und ärztliche Entscheidungen für Patienten nachvollziehbarer werden. Gespeichert werden können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne, Arztbriefe und Notfalldatensätze. Netter Nebeneffekt für den Patienten: Nach einem verlegten Impfpass oder einem Zahn-Bonusheft muss damit auch nicht mehr stundenlang gesucht werden, wenn der nächste Termin ansteht.
Ärzte und Apotheken können auf die Daten zugreifen und haben so schnell einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Situation und Medikation des Patienten. Die durch die ePA gewonnene Zeit, kann dann besser ins Wesentliche investiert werden: in den Dialog mit dem Patienten.
Untersuchungsergebnisse, Befunde etc., die bisher lokal bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern abgelegt waren, fügen sich damit digital zu einem Gesamtbild zusammen.
Die elektronische Patientenakte für Menschen mit Diabetes (eDA)
Um die chronische Erkrankung Diabetes mellitus besser abzubilden, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die elektronische Patientenakte für Diabetespatienten (eDA) ins Leben gerufen, welche die ePA ergänzt. Damit soll die Behandlungsqualität verbessert werden. Haus- und Fachärzten stehen in der Software unter anderem medizinische Empfehlungen und Leitlinien zur Verfügung, sodass eine sofortige Handlungsempfehlung für den Patienten vorliegt, die regelmäßig aktualisiert werden kann.
Aufbau eines Diabetesregisters
An die elektronische Patientenakte für Menschen mit Diabetes ist zusätzlich ein Register angeschlossen, das alle in ihm erfassten Daten nutzbar für Forschung und Versorgung machen kann. Zu Erkrankungen wie Krebs gibt es bereits seit Jahren ein solches Register, das dabei hilft, die Qualität der Behandlung zu verbessern. In Bezug auf Diabetes mellitus fehlt ein solches Register bisher. Da Diabetes zu den großen Volkskrankheiten weltweit gehört, mehr als sieben Millionen Menschen betroffen sind und jedes Jahr etwa 500.000 neu Erkrankte hinzukommen (Tendenz steigend), wäre ein Diabetesregister jedoch überaus wichtig.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 7. September 2020 und Diabetes News
Mehr Infos zur eDA findet ihr hier: gematik.de