Immer mehr „Zuckersüße“ nutzen Insulinpumpen und Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM), um ihren Stoffwechsel besser einzustellen. Und seit einiger Zeit ist eine neue Technik verfügbar, das Flash Glucose Monitoring – kurz FGM. Vielen Diabetikern ist jedoch unklar, ob und unter welchen Voraussetzungen eine CGM Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist und was bei einem entsprechenden Antrag zu beachten ist. Die rechtlichen und formalen Aspekte dazu erläutert Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Fachjournalist und Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
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