Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das Diabetesmedikament Canagliflozin nicht von den Krankenkassen erstatten zu lassen, scharf kritisiert. Der G-BA verhindere durch seine Entscheidung die Einführung einer neuen Gruppe von effektiven und sicheren Wirkstoffen, die für die Versorgung von Typ-2-Diabetikern benötigt werden, erklärte der DDG-Präsident, Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. Als Folge dieses Beschlusses wird der Vertrieb des Medikamentes in Deutschland eingestellt.
Über Canagliflozin: Das Diabetesmedikament verkörpert nach Dapagliflozin den zweiten Wirkstoff aus der Gruppe der SGLT-2-Hemmer („Gliflozine“), die den Blutzucker senken, indem sie die Ausscheidung von Zucker über die Nieren fördern. Bereits im Juni 2013 hatte der G-BA Dapagliflozin einen therapeutischen Zusatznutzen abgesprochen.
„SGLT-2-Hemmer sind eine wertvolle Bereicherung der therapeutischen Möglichkeiten, da sich der Wirkungsmechanismus von allen bisher verfügbaren Mitteln unterscheidet“, erläutert Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, der Mediensprecher der DDG. Das Medikament komme deshalb insbesondere für diejenigen Diabetiker infrage, die mit anderen Mitteln keine ausreichende Blutzuckersenkung erzielen können und den Einsatz von Insulin vermeiden wollen. Bei diesen Patienten könne mit SGLT-2-Hemmern eine deutliche Senkung des HbA1c-Wertes erreicht werden.
„Der G-BA versperrt mit seiner Entscheidung nun Kassenpatienten in Deutschland zum zweiten Mal diese Therapieoption“, ergänzt der DDG-Präsident. „Canagliflozin ist für uns ein wertvolles Mittel in der Zusatztherapie für Patienten, das entsprechend den Zulassungsbedingungen allen Patienten zur Verfügung stehen sollte.“
SGLT-2-Hemmer würden dabei nicht nur den Blutzucker senken, sondern gleichzeitig positive Auswirkungen auf den Blutdruck und das Körpergewicht haben. „Bei übergewichtigen Menschen mit Typ-2-Diabetes, die häufig einen zu hohen Blutdruck haben, ist dies ein günstiger Nebeneffekt, der langfristig Herzkreislauferkrankungen vorbeugen könnte“, unterstreicht Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. „Wir betrachten Canagliflozin deshalb als geeignetes Mittel zur Monotherapie, wenn Ernährungsumstellung und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und eine Anwendung von Metformin aufgrund von Unverträglichkeit oder Gegenanzeigen nicht möglich ist.“
Den Beschluss des G-BA könnt Ihr hier nachlesen. Zudem hat die DDG zum Thema eine Stellungnahme verfasst, die Ihr hier einsehen könnt.